Bleibt etwas übrig, wird der Erlös zwischen beiden Parteien aufgeteilt.
Erst ab dem Zeitpunkt, ab dem bei Gericht rechtshängig wird, kommt es auf die objektiv erzielbare Miete an.
Ich wieder rum bin da an einer anderen Ansicht, aber Sie reicht ja auch nicht die Scheidung ein.
Trennen Sie sich, bleibt alles, was Sie in der Lebensgemeinschaft ohne Trauschein erworben haben und ausdrücklich als Ihr Eigentum bezeichnet haben, auch nach der Trennung Ihr Eigentum.
Insoweit sind Ihre Zuwendungen Ihrer Freundin gegenüber meines Erachtens als Schenkung anzusehen.
Befindet sich die Immobilie im gemeinsamen Eigentum der Parteien, kann der Verkaufserlös auf beide gleichermaßen verteilt werden.
Lock lock wurst und käse.
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